Lübben (Spreewald), 17.12.2025, 16:42 Uhr | BK | Quelle:Benjamin Kaiser
Antwort auf meine Anfrage zur RVS Dahme-Spreewald
Mit meiner Anfrage 2025/Anfr./053 habe ich beim Landrat nachgehakt, wie es um die Fahrten zum Schwimmunterricht für die Schulen in kommunaler Trägerschaft durch die RVS Dahme-Spreewald bestellt ist.
Hier die wichtigsten Antworten im Überblick:
2025/Anfr./053 Anfrage an den Landrat von Herrn Kaiser und Herrn Gefreiter (CDU/Bauern/FDP/StdD)
hier: Beförderungsvertrag RVS - Gemeinden LDS; Fahrten zum Schwimmunterricht
In Absprache mit dem Landrat antwortet Frau Zettwitz wie folgt:
Voranstellend führt Frau Zettwitz aus, dass vor allem im Süden des Landkreises in den Jahren 2007 vertragliche Regelungen zwischen der RVS und Schulträgern zur Durchführung von sog. „Schwimmfahrten“ zwecks Durchführung des pflichtigen Schwimmunterrichts geschlossen wurden. Dies seien bilaterale Verträge zwischen der RVS und dem jeweiligen Schulträger; auch der Landkreis als Schulträger habe solche Verträge geschlossen. Es müsse bestätigt werden, dass diese Verträge kurzfristig vor den diesjährigen Sommerferien durch die RVS gekündigt worden sind. Hintergrund sei, dass die RVS Schwierigkeiten habe, ausreichend Personal zur Verfügung zu stellen, um diese Zusatzfahrten anbieten zu können. Es müsse darauf hingewiesen werden, dass der Landkreis nicht an diesen Verträgen beteiligt sei und somit die entstandenen Defizite auch nicht ausgleichen könne. Es sei richtig, dass die RVS eine hundertprozentige Tochtergesellschaft des LDS sei. Jedoch beinhalte der öffentliche Dienstleistungsauftrag zwischen RVS und LDS, die Verpflichtung der RVS, aktuell bis zum 31.12.2031 den Linienverkehr durchzuführen. Alle darüber hinaus gehenden Vertragsabschlüsse durch die RVS liegen außerhalb der Aufgaben des Landkreises. Sodann beziffert Frau Zettwitz die Ausgleichszahlungen des LDS zur Durchführung des öffentlichen Vertrages zwecks Abwicklung des Linienverkehrs:
2024: 15,3 Mio. Euro
2025: 18,2 Mio. Euro
2026: 21,3 Mio. Euro (gem. beschlossenen Wirtschaftsplan vom 14.10.2025 - darin enthalten deutliche Tarifsteigerung für das Fahrpersonal).
Sodann geht Frau Zettwitz auf die einzelnen Fragen ein:
zu 1. Für die Kernaufgabe der RVS - die Absicherung des Linienverkehrs - steht ausreichend Personal zur Verfügung. Mit Stand Mai 2025 hatte die RVS 266 Angestellte.
zu 2. Die Schülerbeförderung ist in den allgemeinen Linienverkehr integriert. Allerdings reichen allein die Kapazitäten der RVS dafür nicht aus. Für die Schülerbeförderung und den Linienverkehr werden in geringem Maß Subunternehmerleistungen eingekauft.
zu 3. Die Einsatzplanung habe als Schwerpunkt die Absicherung des Linienverkehrs inkl. Des darin eingegliederten Schülerverkehrs. Weitere darüber hinaus angebotene Leistungen könne der Landkreis nicht beeinflussen. Der Landkreis selbst ist - wie bereits ausgeführt - von den Vertragskündigungen selbst betroffen, so dass u. a. für die Schule der Lebensfreude in Lubolz diese Leistung durch den LDS neu ausgeschrieben werden musste. Darüber hinaus sei man mit der RVS im Gespräch, ob ab dem Jahr 2026 ggf. freie Kapazitäten durch Neuordnung in der Nahverkehrsplanung geschaffen werden können. Allerdings dürfen dabei keine wettbewerbsverzerrenden Preise der RVS zugelassen werden.
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