Höhere Entschädigung für Landwirtschaftsbetriebe, die von Vogelgrippe betroffen sind
Der Bundestag hat mit den Stimmen der schwarz-roten Koalition die Änderung des Tiergesundheits- und des Tierarzneimittelgesetzes beschlossen. Hierzu erklärt der Vorsitzende der CDU-Landesgruppe Brandenburg im Deutschen Bundestag, Sebastian Steineke:
"Das jüngste Vogelgrippegeschehen unter Kranichen und anderen Wildvögeln hat zu gravierenden Ausbrüchen in geflügelhaltenden Betrieben in Brandenburg geführt. Die betroffenen Betriebe standen damit vor erheblichen wirtschaftlichen Herausforderungen. Mit dem Gesetz zur Änderung des Tiergesundheits- und des Tierarzneimittelgesetzes sorgen wir nun für Entlastung. Wir reagieren zügig auf das aktuell starke Vogelseuche-Geschehen und passen rückwirkend ab Oktober 2025 den Entschädigungshöchstsatz für Geflügel im Tierseuchenfall von 50 Euro auf bis zu 110 Euro pro Stück Geflügel an. Hierfür haben wir uns als CDU-Landesgruppe Brandenburg im Bundestag eingesetzt."
Die Änderung regelt, dass für die Entschädigung von Geflügel im Seuchenfall der Höchstsatz von 50 Euro auf bis zu 110 Euro je Stück Geflügel angehoben wird, da der derzeit geltende Höchstsatz vor allem für Eltern- und Großelterntiere von Gänsen und Enten, aber auch für einige Laufvogelarten, die zur Fleischgewinnung gehalten werden, nicht mehr den aktuellen gemeinen Wert berücksichtigt. Vor dem Hintergrund des aktuell sich seit Oktober 2025 stark ausbreitenden Geflügelpestgeschehens in Deutschland ist außerdem eine rückwirkende Anwendung der Erhöhung des Entschädigungshöchstsatzes ab diesem Zeitpunkt geboten und geeignet, um die o. g. Geflügelarten angemessen entschädigen zu können.
Cookie Hinweis
Diese Webseite verwendet Cookies, die notwendig sind, um die Webseite zu nutzen. Weiterhin verwenden wir Dienste von Drittanbietern, die uns helfen, unser Webangebot zu verbessern (Website-Optmierung). Für die Verwendung bestimmter Dienste, benötigen wir Ihre Einwilligung. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit widerrufen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Technisch notwendige Cookies (Übersicht) Die notwendigen Cookies werden allein für den ordnungsgemäßen Gebrauch der Webseite benötigt.
Javascipt Dieser Cookie (PHPSESSION) wird gesetzt, ob zu prüfen, ob Cookies generell verwendet werden können und speichert dies in einer eindeutigen ID.
Cookie-Verwaltung Diese Cookies ("cookiehinweis1","cookiedritt") speichert Ihre gewählte Einstellungen zum Cookie-Management.
Cookies von Drittanbietern (Übersicht) Zur Optimierung unserer Webseite binden wir Dienste und Angebote von Drittanbietern ein.
Newsletter Tracking (z.B. Inxmail, Mailchimp) Diese Cookies nutzen wir, um die Wahrnehmung unserer Newsletter zu analysieren und statistische Auswertungen vornzunehmen. Ich akzeptiere die Newsletter-Cookies. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einsatz von Google Analytics Dieser Cookie führt eine Analyse und statistische Auswertungen der Webseite durch. Ich akzeptiere den Statistik-Cookie.
Einsatz von Matomo (Piwik) Dieser Cookie führt eine Analyse und statistische Auswertungen der Webseite durch. Ich akzeptiere den Statistik-Cookie.
Twitter
Instagram
LinkedIn
Pinterest
XING
SoundCloud
Spotify
Tumblr
Google Maps Google Maps dient der Veranstaltungsplanung und der Erleichterung der Kontaktaufnahme. Ich akzeptiere die Einbindung von Google Maps.
ReadSpeaker Readspeaker ermöglicht es den Nutzern unserer Webseite sich die Inhalte vorlesen zu lassen. Dieser Dienst ist insbesondere für Menschen mit Behinderung und wird für die Barrierefreiheit genutzt.
AddThis-Bookmarking AddThis hilft uns unsere Inhalte in sozialen Netzwerken zu teilen und eine Auswertung der sozialen Kanäle vorzunehmen.
Einsatz von eTracker eTracker führt eine Analyse und statistische Auswertungen der Webseite durch. Ich akzeptiere den Statistik-Cookie.
Einbindung von Adobe Analytics (Omniture) Adobe Analytics führt eine Analyse und statistische Auswertungen der Webseite durch. Ich akzeptiere den Statistik-Cookie.