14.07.2014, 22:51 Uhr | Quelle: Kristy Augustin

Augustin: „Beschlussvorlage zur Vergütung in der Kindertagespflege ist ein Witz!“
Stärkere Anerkennung der Kindertagespflege geboten

PRESSEMITTEILUNG

Die Kreisvorsitzende der CDU Märkisch-Oderland und Landtagskandidatin, Kristy Augustin, kritisiert die Beschlussvorlage „Richtlinie zur Förderung der Kindertagespflege im Landkreis Märkisch-Oderland Teil I und Teil II 2014“, die auf der Kreistagssitzung am 16. Juli verabschiedet werden soll.
„Seit Jahren kämpft der Verein Kindertagespflege um Anerkennung und eine sachgerechte Vergütung. Erst im April wurde den Tagesmüttern und -vätern ein Angebot seitens des Landkreises gemacht, dass diese als nicht angemessen einstimmig ablehnten. Was nun aber durchgepeitscht werden soll, ist allenfalls ein böser Scherz.

Im Jugendhilfeausschuss wird den Mitgliedern am 10. Juli eine geänderte Richtlinie zur Tagespflege inklusive der vorgeschlagenen Vergütung vorgelegt und die Abstimmung durchgesetzt. Das alles, ohne den Vergütungsvorschlag mit Tagespflegepersonen im Vorfeld zu besprechen.“, so Augustin.

„Das Ganze ist doch ein grotesker Schleiertanz! Hier soll möglichst schnell, damit auch keine Nachfragen kommen, die Beschlussvorlage über den Tisch gehen. Im Jugendhilfeausschuss ist dies leider schon gelungen und der nächste Anlauf wird für den 16. Juli zur Kreistagssitzung gestartet. Was hier passiert, ist doch nicht mehr vermittelbar.  Da werden bundesweite Empfehlungen ignoriert und auch der Vorschlag des Vereins Kindertagespflege MOL völlig negiert. Während die Vergütung der Tagespflegepersonen hoch gesetzt wird, wird der Sachkostenanteil gleichzeitig drastisch gekürzt. Wem soll hier eigentlich Sand in die Augen gestreut werden?“


Lag der Sachkostenanteil bei Kindern, die 40 Stunden betreut wurden bei über 200 Euro pro Kind, wurde dies jetzt im gleichen Rahmen auf 88 Euro gekürzt. Mit dem Sachkostenanteil sollen Aufwendungen wie Verpflegungskosten, Ausgaben für Pflegematerialien und Hygienebedarf, Fortbildung und Renovierungskosten abgesichert werden oder auch Ausgaben für Ausstattungsgegenstände, Spielmaterialien und Verbrauchskosten (Miete, Strom, Wasser, Heizung, Müllgebühren, jeweils anteilig) und mehr abgegolten werden.
„Eine derart drastische Streichung der Sachaufwandskosten ist nicht nachvollziehbar. Die nun vorgesehene Aufwendungspauschale reicht nicht annähernd, um tatsächliche Kosten zu decken.“, so Augustin weiter.
„Zudem sind die geänderten Passagen der Richtlinie zur Förderung der Kindertagespflege im Landkreis Märkisch-Oderland ein Schlag ins Gesicht für die Kindertagespflegepersonen. An allen Streichungen und Sätzen klingt durch, was hier politisch gewollt ist: Die Anerkennung der Tagesmütter- und -väter zu Grunde reden. Der Satz ‘In den letzten Jahren hat die Kindertagespflege als alternatives Angebot in der Kindertagesbetreuung an Bedeutung zugenommen.‘ wird so komplett gestrichten. Statt ‚Sachaufwendung und Förderleistung‘ wird nunmehr nur noch von ‚Anerkennung der Förderleistung‘ gesprochen. Und dies sind nur einige Beispiele.“

„Dies Beschlussvorlage beweist nur eines: Die Arbeit in der Kindertagespflege soll nicht sachgerecht anerkannt werden. Die Vermutung liegt nahe, dass Kindertagespflegepersonen auf lange Sicht zur Aufgabe gezwungen werden sollen. Diese Beschlussvorlage leistet immerhin eine guten Beitrag dazu.“, so Augustin abschließend.



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